Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der New Sports GmbH, Frechen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der New Sports GmbH, Frechen


I. Allgemeines


  1. Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht- auch nicht stillschweigend bzw. durch unterlassenen Widerspruch – an, es sei denn, wir hätten den AGB des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftlich Bestätigung des Verkaufs oder der Lieferung der Ware zustande.
  4. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden sowie mündliche Vereinbarungen- jedweder Art- bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  5. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden.

II. Preise


  1. Sämtliche in unseren Verkaufs- und Preislisten sowie in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen angeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Kostensteigerungen z.B. infolge einer Erhöhung von Lohn- und Materialkosten, behalten wir uns gegenüber Kaufleuten und ihnen Gleichgestellte eine entsprechende Preisberichtigung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
  3. Unterfällt der Kunde nicht §24 AGBG gilt die vorstehende Regelung mit der Maßgabe, dass zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate liegen müssen. Außerdem ist der Kunde in diesem Fall innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Preisberichtigung berechtigt, uns gegenüber den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären, wenn die Preisberichtigung 30% des Nettokaufpreises überschreitet.

III. Zahlungsbedingungen


  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat- sofern nichts anders vereinbart- spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto in bar oder aber auf unser Konto zu erfolgen.
  2. Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
  3. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
  4. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert uns zur Verfügung steht. Diskontspesen, Stempel, Steuer und Einzugsgebühren sind vom Kunden zu tragen und- sofern nicht anders vereinbart- sofort in bar fällig.

IV. Verzug


  1. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle unsere Forderungen- unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gut geschriebener Wechsel- sofort fällig.
  2. In diesem Fall berechnen wir- vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens- Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Basiszins, in jedem Fall jedoch mindestens 6%.
  3. Im Falle des Verzuges sowie bei Vorliegen von Umständen, die nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten in Fragestellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Satzung einer angemessenen Nachfrist hierzu vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  4. In allen Fällen, in denen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, berechnen wir- vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens- 20% des Nettokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, im Einzelfall nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt


  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang im Sinne dieser Bedingung liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Käufers die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist.
  3. Soweit Ware in unserem Eigentum steht, verwahrt der Käufer sie für uns und haftet für Verlust und Verschlechterung für jeden Grad von Verschulden auch seiner Erfüllungs- bzw. Verpflichtungsgehilfen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, tritt der Käufer bereits hiermit- ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf- sämtliche Schadensersatzansprüche, die diesem aus einer Beschädigung des Kaufgegenstandes gegen Dritte zustehen, in Höhe des noch offenen Kaufpreises an uns ab.
  4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind auf Verlangen des Kunden insoweit nach eigener Wahl zur Freigabe verpflichtet.
  5. Bei Zugriff Dritter auf uns gehörende Waren bzw. uns abgetretener Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen ist der Käufer in bezug auf unser Eigentum bzw. unseren Eigentumsanteil bzw. die uns abgetretene Kaufpreisforderung oder den Kaufpreisanteil nicht berechtigt.
  6. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Sorgfaltsverpflichtungen oder aber ist eine Alternative gem. Ziff. IV erfüllt, so können wir die Weiterveräußerung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren sowie die Einziehungsermächtigung in bezug auf die uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen widerrufen. Außerdem sind wir in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware auf Kosten des Käufers zu verlangen, wobei die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

VI. Lieferzeit


  1. Angegebene Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
  2. Bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
  3. Für die Überschreitung verbindlicher Lieferfristen sowie anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit bzw. Unvermögen zur Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. In den Fällen, in denen wir für das Überschreiten verbindlicher Lieferfristen sowie für die Unmöglichkeit bzw. das Unvermögen zur Leistungserbringung einzustehen haben, ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt wenn er uns nach Fristüberschreitung schriftlich eine angemessene, zumindest einmonatige Nachfrist mit der Androhung gesetzt hat, nach fruchtlosem Fristablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.

VII. Versand und Gefahrübergang


  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln. spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder aber des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  3. Verzögert Sich der Versand Infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden wir ihn ab dem 7 Tag- gerechnet vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft- die uns oder bei Dritten entstandenen Lagerkosten zum Selbstkostenpreis berechnen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel oder Schäden aufweisen, vom Käufer in Empfang zu nehmen. Teillieferungen sind zulässig

VIII. Gewährleistung


  1. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind wir bei Mängeln der veräußerten Sache- unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsverpflichtungen- nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt, wenn die veräußerte Ware innerhalb von 6 Monaten seit dem Gefahrübergang infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Schlägt unsere Ersatzlieferung oder Nachbesserung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl angemessene Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  2. Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden an der veräußerten Ware, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
  3. – natürliche Abnutzung;
    – ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung;
    – fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte;
    – bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere in Hinblick auf vorliegende Betriebsanweisungen;
    – bei übermäßiger Beanspruchung;
    – unsachgemäßer, ohne vorherige Genehmigung unsererseits vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
  4. Weiterhin entfällt unsere Gewährleistungspflicht, wenn der Käufer offensichtliche und erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware an dem von dem Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich rügt. Dasselbe gilt bei verdeckten Mängeln, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist entdeckt werden können, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung oder aber spätestens einen Monat nach Eintreffen der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt werden. Ist der Käufer kein Kaufmann oder ihm Gleichgestellter, so verbleibt es in bezug auf verdeckte Mängel bei der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
  5. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinende Nachbesserungen oder Ersatz- (Teil) Lieferungen hat uns der Käufer nach entsprechender Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
  6. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Zeit verlängert.
  7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern.
  8. Nehmen wir Waren aus Kulanz, d.h. ohne dass eine Rücknahmepflicht besteht, zurück, berechnen wir hier für einen Wiedereinlagerungsanteil von 20% des Nettowarenwertes

IX. Garantie


    Wir gewähren dem Kunden (Endverbraucher) unseres Käufers eine 6-monatige Garantie gem. unseren Garantiebedingungen, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden (Endverbraucher).

X. Haftung


  1. Weitergehende Ansprüche als in Ziff. VIII angeführt, insbesondere Schadensersatzansprüche- gleichgültig ob aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Dasselbe gilt für Fälle, in denen nach Produkthaftpflichtgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  3. Die Regelungen gem. Abs. I gelten entsprechend, wenn durch vor oder nach Vertragsabschluss liegende fehlerhafte Vorschläge oder Beratungen bzw. sonstigen Nebenpflichtverletzungen auch bei der Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, dieser nicht vertragsgemäß verwertet werden kann oder aber Schäden jeweder Art beim Kunden eintreten.

XI. Schlussabstimmungen

  1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf vom 11.4.1980.
  2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln. Als Gerichtsstand- auch für Klagen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess- ist nach unserer Wahl entweder Köln oder das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz unseres Vertragspartners vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder diese Bedingungen nicht.